Baumkontrolle durch zertifizierten Baumkontrolleur, Baumgutachter im Pongau in Salzburg
Baumkontrolle
Ein Ast fällt auf ein Fahrzeug - wer haftet? Diese Frage wird uns oft gestellt. Der Baumbesitzer oder Wegehalter ist grundsätzlich für die Verkehrssicherheit seines Baumes verantwortlich. Es muss bewiesen werden, dass der Baumhalter alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, damit ein Baum nicht gefährlich ist/wird.
Mit unseren wiederkehrenden Baumkontrollen nach ÖNORM L1122 erfüllen Sie alle notwendigen Vorkehrungen sowie eine rechtssichere Dokumentation. Sollte es nach einem Sturm oder sonstigen Ereignis doch zu einer gefährlichen Situation Ihres Baumes kommen, können Sie vor Gericht oder bei Versicherungen eine fachmännische Beurteilung vorweisen und stellen sicher, dass sie alle notwendigen Vorkehrungen zur Verkehrssicherheit des Baumes gemacht haben.
Bei einem nicht verkehrssicheren Baum werden von uns Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Wir gehen dabei sehr individuell auf den einzelnen Baum ein und legen viel Wert auf den Erhalt der Bäume. Ist eine Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit nicht ausreichend, können wir als Ingenieurbüro für statische Baumgutachten durch spezielle Verfahren die Stand- und Bruchsicherheit in einem Baumgutachten näher erläutern.
Folgende rechtliche Pflichten haben Sie als Baumbesitzer für sich selbst und für Dritte lt. ABGB § 1319 zu beachten:
- Bruchsicherheit
- Totholzbeseitigung (Totholzentfernung)
- Verkehrssicherheit
- Verkehrssicherungspflicht